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Offenlegung gem. § 24 Abs.3 MedienG

Medieninhaber: Gemeinde Krensdorf
Hauptplatz 1, 7031 Krensdorf
Tel: 02626 71261; Fax: 02626 71261 20
E-Mail: post@krensdorf.bgld.gv.at
DVR: 1051148
GKZ 10619
Behördenkennzahl 198251
UID: ATU 60649800
Kennziffer Unternehmensregister: R015X0421
Bankverbindung
RAIFFEISENLANDESBANK BURGENLAND - IBAN: AT52 3300 0000 0148 8238

BIC: RLBBAT2E

Finanzamt-Steuernummer: 095332037

Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 Medien AG:
Die Homepage der Gemeinde Krensdorf bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Goverment Dienste der Gemeinde Krensdorf.

Kundmachung gem. § 13 AVG

Schreiben an die Gemeinde Krensdorf richten Sie bitte an folgende Adresse:
Gemeindeamt Krensdorf
Hauptplatz 1
7031 Krensdorf
Falls bekannt, ersuchen wir um Bekanntgabe der Geschäftszahl Ihres Schreibens.

Telefon 
Telefonische Anfragen sind unter der Telefonnummer 02626/71261 während der Amtsstunden möglich.
E-Mail
Wenn Sie mit uns elektronisch kommunizieren wollen, verwenden Sie bitte die offizielle Gemeinde-Email-Adresse post@krensdorf.bgld.gv.at

Amtsstunden
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 17:00 bis 19:00 Uhr
Sollten Sie ein persönliches Gespräch außerhalb dieser Zeiten wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.


Hinweis für Anbringen und Eingaben, Fristen, Terminsache (auch Rechtsmittel und Anbringen nach § 13 AVG):
Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail, auch der Briefkasten) der Gemeinde sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Gemeinde Krensdorf gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden, also am folgenden Werktag, als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.



 

Recht auf elektronischen Verkehr

Recht für jedermann auf elektronischen Verkehr mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden
Die Gemeinde Krensdorf stellt ab 01. Jänner 2020 nachfolgende technische Einrichtungen zur Wahrnehmung des „Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde“ gem. § 1a E-Government-Gesetz zur Verfügung. Eine Nutzung technischer Möglichkeiten oder Einrichtungen für einen elektronischen Verkehr mit der Gemeinde Krensdorf, die nicht in dieser Liste angeführt sind, ist nicht zulässig.

Elektronische Antragstellung:
Für eine elektronischen Antragstellung stellt die Gemeinde Krensdorf auf ihrer Website unter www.krensdorf.at/online-formulare/index.html Online-Formulare zur Verfügung.

Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation:
Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch von Antragsteller*innen an die in den Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.

Elektronische Zustellung:
Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der Gemeinde Krensdorf erfolgt an die in Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonen unter www.oesterreich.gv.at, für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.gv.at) eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.

Haftungsausschluss

1. Inhalt des Onlineangebotes
Die Gemeinde Krensdorf übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Gemeinde, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Gemeinde kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
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2. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Gemeinde Krensdorf liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem die Gemeinde Krensdorf von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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